Markus Jansen

BGH zur Wirksamkeit von Widerrufen

Markus Jansen | 11.01.17

Tausende haben bis zum 21. Juni 2016 so genannte "Altverträge" widerrufen und damit die Rückabwicklung eines Immobiliendarlehens gefordert, das zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 auf Basis vermeintlich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgeschlossen wurde.

Kündigung von Bausparverträgen: Revision vor dem BGH anhängig

Markus Jansen | 11.01.17

Die Bausparkassen berufen sich bei der Kündigung der Verträge zumeist auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Demnach können Darlehensnehmer ein Darlehen zehn Jahre nach dem vollständigen Erhalt kündigen. Ob sich Bausparkassen überhaupt auf diese gesetzliche Regelung, die eigentlich dem Verbraucherschutz dienen soll, berufen können, ist rechtlich äußerst umstritten. Nach der Rechtsprechung des OLG Stuttgart können sie das nicht. Während das OLG Bamberg zu der gleichen Ansicht gekommen ist, haben andere Oberlandesgerichte bisher zu Gunsten der Bausparkassen entschieden.

Darlehensnehmer klagt auf Rückzahlung eines Individualbeitrags

Markus Jansen | 11.01.17

„Man sollte meinen, Banken würden bei der Vergabe von Verbraucherdarlehen durch die Zinsen entlohnt. Oft reichen ihnen die Zinsen aber nicht und sie suchen noch andere Wege, Kapital aus der Darlehensvergabe zu schlagen“, sagt Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Jansen Schwarz & Schulte-Bromby Rechtsanwälte in Neuss.

BGH entscheidet über umstrittene Bankgebühren

Markus Jansen | 11.01.17

Wieder einmal landet eine umstrittene Klausel einer Bank vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH muss am 25. Oktober entscheiden, ob die Deutsche Bank eine Pauschale für eine geringfügige Kontoüberziehung verlangen darf (Az.: XI ZR 9/15).
 

Am 21. Juni 2016 stirbt der Widerrufsjoker

Markus Jansen | 19.04.16
Darlehnsnehmer können nur noch bis zum 21. Juni 2016 ihr Immobiliendarlehen widerrufen, wenn sie einen Fehler in den Widerrufsbelehrungen finden. Als Bankenmediator berate ich Sie gerne zu den Widerrufsfolgen und begleite Sie im weiteren Verfahren, wenn Ihre Bank den Widerruf nicht anerkennt.