BGH zur Wirksamkeit von Widerrufen
Tausende haben bis zum 21. Juni 2016 so genannte "Altverträge" widerrufen und damit die Rückabwicklung eines Immobiliendarlehens gefordert, das zwischen November 2002 und dem 10. Juni 2010 auf Basis vermeintlich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgeschlossen wurde.