Motivation & Nutzen

Rechtsanwalt Markus Jansen aus Neuss ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Er ist zudem Wirtschaftsmediator und kennt die Themen der Auseinandersetzungen zwischen Bank und Kunden seit Jahren aus intensiven Gesprächen, Verfahren und Mediationen. Rechtsanwalt Markus Jansen ist ebenso Verbraucher-Anwalt, wie Bank-Anwalt. Er bemängelt das zunehmend schlechter werdende und ungute Verhältnis zwischen Banken und ihren Kunden, ohne dabei in pauschale Schuldzuweisungen und banale Verbraucherschutz-Phrasen zu verfallen.

Sicher haben Banken Fehler gemacht und sicher machen Banken auch heute noch Fehler und sicher ist der Hochfinanz die Stimmung von Sparern und Darlehensnehmern relativ egal. Dabei geht es um finanzmarkt-historisch geprägte und zu Lasten der Kunden eingeschliffene schlechte Gewohnheiten, aber auch um moderne und nur auf höchstem finanzmathematischem Niveau kaum zu durchschauende Gemeinheiten.

Es gibt aber auf der anderen Seite auch den Kunden, der sich mit dem Geld der Banken seine Träume erfüllt, sich aus Notlagen befreit, oder seine Zukunft gestaltet. Beide müssen in einem gesunden System zueinander finden, und auf Basis fairer Vereinbarungen kooperieren. Natürlich gilt es dabei auch, die Fehler der Vergangenheit zu bereinigen, und in einem fairen Verfahren zu einer Basis zu gelangen, die in Zukunft eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht.

Nicht wirklich korrekte Zinsberechnungen, zu Unrecht berechnete Kredit- und sonstige Bearbeitungsgebühren, falsche Beratung, Fehler in den Widerrufsbelehrungen -  all das sind Dinge, die man in der Vergangenheit fast jeder Bank vorwerfen konnte. Bankkunden haben Milliarden verloren und viele sind noch heute betroffen, ohne von ihren Schadensersatzanspüchen zu wissen.

Da wo es möglich ist, will Banken-Mediation dazu beitragen, diese Fehler aufzuarbeiten, und das Verhältnis zwischen Banken und Kunden zu einem fairen und für beide Seiten wirtschaftlich sinnvollen miteinander auszubauen. Bankenmediation will im außergerichtlichen Verfahren Aufklärung, Einigung und dauerhafte Transparenz herbeiführen. Wir wollen teure, aufwändige und das gegenseitige Verhältnis nachhaltig belastende Verfahren vermeiden, offen über in der Vergangenheit gemachte Fehler reden und einen Schlussstrich für einen neuen Anfang ziehen.

 

Viele Bankkunden befinden sich aktuell in einer Phase der latenten Unzufriedenheit und spüren einen zunehmenden Vertrauensverlust gegenüber ihrer Bank. Sie befürchten, angefeuert von Medien und Verbraucher-Anwälten, in den letzten Jahren durch gezielte Manipulationen ihrer Bank viel Geld verloren zu haben.

Manchmal ist es so - manchmal nicht. Aber Ungewissheit schafft ein Unbehagen und dieses gilt es aus der Welt zu räumen. Bankenmediation wird von einer Partei angefordert, um mit der anderen Seite Kontakt aufzunehmen mit dem Ziel, eine Problemlage zu erörtern und aus der Welt zu schaffen.

Sicher können Bankkunden auch einen anderen Weg wählen: teure Gutachten erstellen lassen, unerfüllbare Drohungen aussprechen und Ansprüche letzten Endes mit hohem Risiko vor Gericht durchsetzen. Andererseits: die heute in den Banken Verantwortlichen haben mit den Fehlern ihrer Vorgänger in den allerseltensten Fällen etwas zu tun. Sie haben ein Interesse an einer modernen Partner-Bank, die als sympathischer Arbeitgeber in einem harmonischen und offenen Verhältnis Kunden betreut und deren Träume zu erfüllen hilft.

Beginnen wir den Dialog

In vielen Fällen stellen Banken Schadensersatzansprüchen aus falschen Zinsberechnungen gar nicht mal in Frage. In einem Mediation-Prozess ist es möglich, Ansprüche und gegebene Möglichkeiten abzuwägen und einen Interessensaustausch zu initialisieren. Der große Vorteil: wir diskutieren trotz hohem moralischen Anspruch ohne Emotionen. Erst wenn keine Einigung zustande kommt, ist der Bankenmediator auf Basis seiner Funktion als Rechtsanwalt auch in der Lage, ein festgefahrenes Verfahren endgültig in die außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Auseinandersetzung zu führen.

Letzteres bedeutet einen hohen finanziellen Aufwand, ein hohes Prozessrisiko, viel Stress und vor allem viel Zeit.

Mögliche Streitfälle:

Falsche Zinsberechnungen und Wertstellungen

Im Bereich der nicht grundpfandrechtlich abgesicherten und im Bereich der variabel verzinsten Darlehen kommt es in vielen Fällen nicht grundlos zu Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Zinsberechnungen und Wertstellungen. Banken lassen sich Dispo-Kredite und Überziehungen teuer bezahlen, versprechen aber, den Zins einem vereinbarten Leitzins anzupassen. So genannte Konten-Prüfungen ergeben oft, dass es mit der Anpassung nicht immer ganz genau genommen wird und so über die Jahre hohe und einklagbare Schadensersatzansprüche entstehen. Konten-Prüfungen kommen auch Wertstellungs-Taktiken von Banken auf die Spur und berechnen Zinsen nachträglich neu.

Falsche Widerrufsbelehrungen
Vielle Banken haben seit 2002 nicht wirklich korrekt auf die seit dieser Zeit gesetzlich verbindlichen Anforderungen an Widerrufsbelehrungen reagiert. Bankkunden konnten Altverträge, die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, bis zum 21. Juni 2016 widerrufen, wenn die Belehrungen Fehler aufwiesen. Viele dieser Widerrufe wurden bankseits abgelehnt und müssten jetzt ins gerichtliche Verfahren gehen, wenn bankkunden ihre Ansprüche durchsetzen wollen. Für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, können noch heute Widerrufe ausgesprochen werden. Bankenmediation hilft, Schadensersatz durchzusetzen und trotzdem mit der Bank im Dialog zu bleiben.
Unzulässige Bearbeitungegebühren
Banken dürfen bei Verbraucherdarlehen grundsätzlich keine weiteren Gebühren neben den Zinsen berechnen. Tun Sie es doch, haben Kunden einen Erstattungsanspruch. Aktuelle Rechtsprechung wendet die Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren auch zunehmend auf den gewerblichen Bereich an.
Falsche Kapitalanlageberatung

Bankberater haben jahrelang gut an Provisionen für Kapitalanlagen verdient, die sie so gar nicht hätten empfehlen dürfen, weil eine anlage- und anlegergerechte Beratung im Individualfall entweder nicht möglich war, oder unterlassen wurde.

Rechtsanwalt Markus Jansen: „Beenden Sie das Unbehagen. Lassen Sie mich mit Ihrer Bank sprechen und wir sehen was dabei herauskommt.“ An die Adresse der Bank: "Lassen Sie uns Ihrem unzufriedenen Kunden im partnerschaftlichen Dialog begegnen!"