Zwar hat das Oberlandesgericht in einem aktuellen Berufungsfall (Az.: 31 U 191/15) die Möglichkeit der Kündigung bestätigt, aber dies auch in einem besonderen Fall, denn der Bausparvertrag war bereits 1991 zuteilungsreif geworden. Jansen: „Das Geld liegt dort seit 25 Jahren und war unter der Prämisse angespart worden, eine Immobilie zu finanzieren – das ist der eigentliche Sinn von Bausparverträgen!“ Jansen zeigt Verständnis für das Urteil aus Hamm. Die Richter hatten die Vorinstanz (LG Münster) in der Meinung bestätigt, dass die Bausparkasse ihr Kündigungsrecht über zehn Jahre der vollständigen Ansparung zu Recht uns Anspruch genommen habe. Als Mediator empfiehlt Jansen, nicht die juristische Auseinandersetzung zu suchen, sondern eine Lösung im Dialog zu finden
Das Festhalten an alten Bausparverträgen ist aktuell ein probates Mittel, um das Ersparte gut durch das Zinstief zu bringen. Rechtsanwalt Markus Jansen, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei Jansen Schwarz & Schulte-Bromby Rechtsanwälte in Neuss betreut zahlreiche Mandanten, die aktuell von ihren Bausparkassen aus den alten Verträgen gedrängt werden. Teils erfolgreich – teils aber auch vergeblich. Für die Betroffenen ist eine Kündigung ärgerlich, denn die 3 Prozent Zinsen bekommt man aktuell nirgendwo ohne Risiko. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht rät daher:“ Prüfen sie auf jeden Fall Ihre individuelle Anspruchsgrundlage auf Fortführung des Vertrages, denn nicht immer kündigt man Ihren Bausparvertrag zu Recht!“