Ihre Chance besteht darin, dass so für beide Seiten eine optimale Lösung gefunden werden kann. Für Banken ist eine Lösung meist nur dann attraktiv, wenn sich das vorgeschlagene Konzept schnell, unkompliziert und sicher umsetzen lässt.Ich unterstütze die Banken deshalb bei der Verwertung von Sicherheiten (Immobilien, Verkauf von Fondsanteilen, Firmeninventar) durch Vermittlung von schnell entscheidenden, liquiden Kaufinteressenten. Für den Kreditnehmer bemühe ich mich um eine Lastenfreistellung der finanzierenden Bank, sofern eine Einigung möglich ist. Dem Schuldner ist nur geholfen, wenn auch der Gläubiger mit der Lösung zufrieden sein kann! Eine Fortführung von Krediten oder Umschuldung zu veränderten Konditionen ist immer dann sinnvoll, wenn ein aussichtsreiches Konzept vorgelegt werden kann.
Ebensowenig wie es pauschal die “Gläubiger” gibt, gibt es den “Schuldner”. Der eine Schuldner gerät völlig unverschuldet in die Schuldenfalle, den anderen trifft zumindest eine Teilschuld und der nächste hat die Situation geradezu heraufbeschworen. Bücher, Leitfäden und Empfehlungen von vermeintlichen Beratern, wie “Gläubiger ausgetrickst” oder der “Gerichtsvollzieher kalt gestellt” werden können, gibt es zur Genüge im Internet, worauf gerne aufreisserisch hingewiesen wird.
Aber sie treffen niemals auf alle Schuldnerinnen oder Schuldner gleichermaßen zu. Die Aufgabe eines Bankmediators ist eine völlig andere, weshalb ich mich grundsätzlich von dieser publizierten Vorgehensweise distanzieren möchte! Gläubiger, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros sind in erster Linie Menschen, die eine Vorgeschichte mit Schuldnern erlebt haben und häufig den Schuldner gar nicht persönlich kennen. In der Regel hat der Gläubiger Geld aus einer Lieferung, einem Darlehen oder einer sonstigen Forderung zu bekommen. Sind Mahnungen und Anrufe fehlgeschlagen, wird erst ein Anwalt eingeschaltet und vorab noch einmal Geld investiert. Agiert auch dieser erfolglos, dann wird ein Titel bewirkt und letztendlich der Gerichtsvollzieher beauftragt. Versetzt sich der Schuldner gedanklich in die Lage des Gläubigers, der oftmals selbst durch die Nichtzahlung in eine finanzielle Schwierigkeit gerät, so wird dessen Unmut verständlich. Kommt dazu noch der Eindruck, dass der Schuldner einen auszutricksen versucht, so wird sehr schnell das gesamte Register der Zwangsvollstreckung gezogen.
Der Bankmediator versucht vorrangig einen Weg zu finden, der eine Lösung zum Ergebnis hat mit der beide Seiten einigermassen zufrieden sind, die aber niemals eine Seite glücklich macht und die andere Seite ins Unglück stürzt. Dazu wäre es völlig kontraproduktiv, wenn man mit verärgerten und vor Wut schäumenden Gesprächspartnern über einen Forderungsverzicht oder eine langfristige Stundung verhandeln soll.
Die vom Bankmediator angebotene Bankenmediation dient der Herbeiführung von Lösungen im bestehenden oder drohenden Konflikt zwischen dem Bankinstitut und dem Bankkunden. Wir erarbeiten in einem beide Seiten Wert schätzenden Verfahren auf außergerichtlichem Wege Einigungen in komplexen und vielleicht sogar verfahrenen Situationen. Mit Vertrauen, Offenheit und Fairness setzen wir die Konfliktparteien auf Augenhöhe und sorgen gemeinsam für das Angebot eines von beiden Seiten gangbaren Weges. Dabei wahrt der Bankmediator stets Neutralität und ergreift keine Partei. Dem Mediator kommt dabei nicht nur die Rolle des Streitschlichters zu, sondern auch die des Organisators.
Die Frage nach den Kosten ist einfach zu beantworten: Ein Gerichtsverfahren bleibt für alle Beteiligten nicht einschätzbar. Auf dem Weg zum Bundesgerichtshof explodieren die Verfahrens- und Anwaltskosten, sodass mancher berechtigter Anspruch zwangsläufig auf der Strecke bleibt, weil die Durchsetzung nicht zu bezahlen ist. Bankenmedition ist längst nicht so aufwändig wie ein Gerichtsverfahren. Es werden Briefe geschrieben, Telefongespräche geführt und Versammlungen geleitet.
Ein kostspieliges und aufwändiges Verfahren kostet Zeit, Nerven und Geld - daher sollten an einem Streit beteiligte Parteien ein großes Interesse an einer Beilegung eines Streits oder an dessen Vermeidung haben
Kreditkündigung
Nicht jede Kreditkündigung ist berechtigt. Häufig spricht sie die Bank nur deshalb aus, weil deren Risikoeinschätzung plötzlich anders ausfällt. Langfristige Darlehen werden in der Regel nach Vorkommnissen gekündigt, die im Einzelfall noch Möglichkeiten für ein konstruktives Gespräch bieten.
Schuldenbereinigung
Für einen erfolgreichen Schuldenbereinigungsplan sollte sich der Schuldner auf den Gläubiger und seine Vorstellungen im Vorfeld intensiv vorbereiten, damit dieser nicht unnötig scheitert.
Kontopfändung
Auf eine Kontopfändung folgt in der Regel die Kontokündigung. Die Bank weicht davon nur ab, wenn die Erklärung für den Grund der Kontenpfändung und die Prognose plausibel sind.
Insolvenz
Lässt sich eine Insolvenz nicht vermeiden, so sollte man das Beste daraus machen. Mein Erfahrungsschatz wird Ihnen einen Weg aufzeigen, wie es weiter gehen kann (Keine Rechtsberatung!).
Kündigung des Disporahmens
bedeutet, dass der negative Kontostand zu einer nicht genehmigten Überziehung wird und über Geldeingänge nicht verfügt werden kann. Daraufhin beurteilt die Bank das Risiko völlig neu.
Schulden
Wer seine Schulden nicht mehr zurückzahlen kann, ist nicht “Einer von Vielen”, sondern für die Bank ein einzelner, individueller Problemfall.
Bürgschaftsinanspruchnahme
Wird eine Bürgschaft von der Bank beansprucht, dann kann das den Bürgen in Schwierigkeiten bringen, da kein Bürge wirklich mit einer Inanspruchnahme rechnet.
Haftung
Die erste Prüfung für die Bank wenn ein Kredit zu einem Problemkredit wird, ist die Haftungsfrage.
Sicherheitenverstärkung
Für die Bank reicht die geänderte Risikoeinschätzung aus, um eine Sicherheitenverstärkung zu verlangen, was sie auch darf.
Konkurs
Im Volksmund ist der Begriff Konkurs noch geläufiger, als die Insolvenz. Für den Fachmann hat sich jedoch vieles geändert. Zwei Beispiel sind die Restschuldbefreiung und die Wohlverhaltensphase.
Pleite
Man kann auch Pleite sein, wenn nur der Geldbeutel leer ist. Gemeint ist aber in der Regel, dass man nicht mehr Liquide ist und die Sicherheiten vom Kreditgeber oder den Gläubigern verwertet werden müssen. Scheckrückgabe Die Bank läßt einen Scheck ”platzen”, wenn das Konto nicht gedeckt und der Disporahmen überzogen ist. Lastschriftrückgabe Für den Gläubiger oder Lieferanten ist eine Lastschriftrückgabe gleichbedeutend mit “nicht mehr liquide”. Das ist dann häufig der Anfang vom Ende.
Kontensperre - Kontosperre
Mit einer Kontensperre behaftet, ist ein Wechsel der Bank kaum möglich. Deshalb ist ein zeitnahes Gespräch unumgänglich.
Restschuld
Die Restschuld ist das, was nach Verwertung aller Sicherheiten übrig bleibt. Eine schnelle Rückführung der Restschuld ist der Bank lieber, als eine uneinbringlich, hohe Forderung über Jahre, ohne Aussicht auf Befriedigung.
Darlehen
Eine Bank reicht Darlehen bei ausreichender Sicherheit aus. Der Ausfall von Sicherheiten in der Vergangenheit, hat bei den Banken häufig zu einer Forderung nach Übersicherungen geführt. Berater Wenn Sie jemals in ihrem Leben vor ihrem existentiellen “Aus” stehen, dann können Sie sich keine schlechten und unerfahrenen Berater leisten.
Neuanfang
Ein glücklicher Neuanfang setzt eine ordentliche Abwicklung der Vergangenheit voraus. Lassen Sie uns Anfangen! Verhandlung Um erfolgreich zu verhandeln, muss man fühlen, spüren und begreifen was der Gesprächspartner möchte und womit er Probleme hat.
Krise
Eine Krise kann man bewältigen. Sie bedeutet noch nicht das Ende. Im Gegenteil! Es lassen sich die Weichen für die Zukunft stellen.
Hilfe
Nur wer sich helfen lässt, hat die Chance, dass ihm geholfen wird. Es ist keine Schande Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es wäre aber dumm, sie nicht anzunehmen.
Persönliche Haftung
Eine persönliche Haftung besteht immer dann, wenn z.B. in Kreditverträgen kein grundsätzlicher Ausschluss erfolgte.
Gespräch mit der Bank
Lassen Sie Ihre Bankgespräche, bei Problemen mit Ihrer Bank, grundsätzlich nur durch einen Mediator führen, der nicht persönlich betroffen oder beteiligt ist. Immobilie Banken beschäftigen ganze Abteilungen mit der Verwertung von Immobilien. Deshalb müssen die Vorschläge für eine Restschuldlösung gut durchdacht sein. Anlagevermögen In der Insolvenz oder kurz davor, stellt die Bewertung des Anlagevermögens einen wichtigen Baustein dar.
Geschäftsauflösung
Je schneller eine Geschäftsauflösung abgewickelt werden kann, desto größer ist die Bereitschaft der Gläubiger einen Forderungsverzicht auszusprechen. Firmenverkauf Häufig ist ein Firmenverkauf die letzte Chance, um einer persönlichen Haftungsinanspruchnahme zu entgehen.
Forderungskauf
Ein Forderungskauf birgt dann große Chancen, wenn die Abwicklung professionell vorbereitet und umgesetzt wird.
Gerichtsvollzieher
Besucht Sie der Gerichtsvollzieher in ihrer Wohnung, dann kann er im Rahmen der Pfändbarkeit alles pfänden, wofür sie keinen Nachweise führen können, dass es jemand anderem gehört. Findet er keine pfändbaren Gegenstände so wird er Pfandabstand erklären.
Eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung (EV) ist an die Stelle des Offenbarungseides getreten und wird in der Regel vom Gerichtsvollzieher abgenommen. Forderungspfändung Hat der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel in der Hand, so kann er alle Forderungen pfänden. Zu den Forderungen gehören auch Ansprüche gegenüber dem Finanzamt oder aus Lebensversicherungen. Lohnpfändung Der Lohn ist bis zur Pfändungsfreigrenze pfändbar. Dem Arbeitgeber wird die Rechtskraft der Forderung nachgewiesen. Daraufhin muß er den freien Lohnanteil an den Gläubiger ausbezahlen.
Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist das Druckmittel der Gläubiger. Sie berechtigt, unter Zuhilfenahme des Gerichtsvollziehers, zu umfangreichen Pfändungen und Beschlagnahmen. Hat der Gläubiger bereits Gegenstände und Geldbeträge gepfändet, so sind Einigungsgespräche extrem schwierig. Zwangsversteigerung Bei Zwangsversteigerungen ist neben dem rechtlichen Wissen über den Ablauf eines Zwangsversteigerungsverfahrens, eine große Portion Erfahrung und Ideenreichtum gefragt.
Gläubiger
Wer eine Forderung gegen einen Schuldner besitzt, ist Gläubiger. Eine Forderung ist erst dann durchsetzbar, wenn sie anerkannt (notarielles Schuldanerkenntnis) oder gerichtlich festgestellt wurde.